Parallel zu unseren Bemühungen um den Erhalt der historischen Bausubstanz auf dem PFAFF-Areal wurde nun damit begonnen, wesentliche Teile der nach Plänen von Oberpostdirektor Heinrich Müller 1930/32 errichteten Hauptpost abzureißen – ohne genaue Information oder gar einen öffentlichen Diskurs darüber zu führen.
In der Denkmaltopographie (Kulturdenkmäler RLP Band 14 – Stadt Kaiserslautern, S.90) wird das Gebäudeensemble als Einzeldenkmal geführt und u.a. wie folgt beschrieben:
„Das für die Gestalt der Logenstraße wichtige, mit Ausnahme von Fenstern und Türen weitgehend erhaltene, monumentale Verwaltungsgebäude, das als erstes Dienstgebäude Süddeutschlands die neuzeitlichen Bauideen des Bauhauses in Stahlskelettkonstruktion verwirklicht, ist auch überregional von Bedeutung.“
Diese Situation sollte Mahnung und Motivation genug sein, um sich in der Sache PFAFF gemeinsam für einen öffentlichen Diskurs einzusetzen.
Team PFAFF.WERK.STADT

Kann ein Einzeldenkmal ohne behördliche Genehmigung zum Abriss freigegeben werden oder ist unser
Denkmalschutz machtlos bei solchen Aktionen ?
Die untere Denkmalschutzbehörde hat offenbar zugestimmt (siehe Artikel Rheinpfalz vom 14.12.2015). Inwieweit die obere Denkmalschutzbehörde Ihr Einvernehmen erhklärt hat ist bisher leider nicht bekannt.
Ist das Einverständnis der unteren Denkmalschutzbehörde ausreichend und wenn ja , brauchen wir dann
noch die obere Denkmalschutzbehörde . In der Zeit knapper Kassen könnte durch Auflösung dieser Behörde
wahrscheinlich einiges an Geld gespart werden .
Wir haben eine Anfrage an die obere Denkmalschutzbehörde gestellt. Eine Antwort erwarten wir Anfang des kommenden Jahres.
Krasser Einfall. Allerdings will ich auch sehen, dass man sich nicht immer auf die Einfachheit der Dinge verlassen darf. Bodenständigkeit ist manchmal besser als Wolkenkuckungsheime.